|
Vorteilsrechner
|
|
Clever Lohn-Nebenkosten sparen mit der betrieblichen Altersversorgung (am Beispiel Pensionskasse)
Berechnen Sie hier beispielhaft Ihre Ersparnis an Lohn-Nebenkosten bei der Entgeltumwandlung mit und ohne Arbeitgeber-Zuschuss und
vergleichen Sie! Unsere Erfahrungen zeigen, daß die Beteiligungsquote der Arbeitnehmer und damit Ihre Ersparnis an Lohn-Nebenkosten steigt,
wenn Sie einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen!
|
|
Sozialabgaben
|
|
|
|
Angaben zum Betrieb
|
|
|
|
Sonstige Berechnungsvorgaben
|
|
|
|
Berechnungsergebnis
|
|
|
|
Berechnen
|
Weitere Kosten-Ersparnisse des Zuschuss-Modells:
Im Vergleich zu einer Barauszahlung ist der Arbeitgeber-Zuschuss zur bAV
- i.d.R. nicht Teil der Bemessungsgrundlage für Sonderzahlungen (z.b. 13. Monatsgehalt)
- i.d.R. nicht an künftige Gehaltssteigerungen anzupassen
- nicht sozialabgabenpflichtig*
- i.d.R. nicht Lohnfortzahlungspflichtig im Krankheitsfall des AN (bei entsprechender betrieblicher Regelung)
Zusatzhinweis:
Aufwendungen des Arbeitgebers zur bAV sind wie Lohn Betriebsausgaben und mindern damit die gewinnabhängigen Unternehmenssteuern.
|
*
Zusätzliche Hinweise zur Einsparung von Sozialabgaben:
Nach derzeit gültiger Rechtslage sind die Beiträge zu den Durchführungswegen Pensionskasse, Direktversicherung u.
Pensionsfonds insgesamt bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
(BBG West) von Sozialabgaben befreit. Arbeitgeberbeiträge werden dabei vorrangig vor der Entgeltumwandlung berücksichtigt.
Liegt das Einkommen des Arbeitnehmers innerhalb der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen
Sozialversicherung, so sparen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die bAV-Beiträge Sozialabgaben.
Bei dieser Modellberechnung wird vorausgesetzt, daß die Einkommen der Arbeitnehmer unterhalb der BBG der gesetzlichen Sozialversicherung liegen.