Mit einer Mitarbeiterversorgung über die Pro bAV Lohn-Nebenkosten senken!

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, in Ihrem Unternehmen Lohn-Nebenkosten zu sparen, indem Sie

  • für Ihre Mitarbeiter eine Umwandlung von Gehaltsteilen in Leistungen der bAV zulassen (sog. „Entgeltumwandlung“),
  • Ihren Mitarbeitern die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Leistungen der bAV anbieten,
  • Gehaltserhöhungen nicht „bar“ auszahlen, sondern in Form einer bAV gewähren,
  • oder einfach einen Zuschuss zur „Entgeltumwandlung“ zahlen. Mit dem Zuschussmodell sparen Sie oftmals sogar mehr Lohn-Nebenkosten als bei einem reinen Entgeltumwandlungsmodell

Bei der Entgeltumwandlung sind die Beiträge zur Pensionskasse – bei einem Beitrag bis max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (West) - sozialabgabenfrei. Finanzieren Sie als Arbeitgeber die Beiträge „on-top“ des Gehaltes, so sind die Beiträge (im Rahmen der 4%-Grenze - incl. einer evtl. Entgeltumwandlung) ebenfalls sozialabgabenfrei! So erzielen Sie und Ihr Mitarbeiter eine ansehnliche Sozialabgaben-Ersparnis – vorausgesetzt das Gehalt Ihres Arbeitnehmers liegt innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Sozialversicherung.

Vergleichen Sie die Entgeltumwandlung mit und ohne Arbeitgeber-Zuschuss!

Mit diesem Rechentool können Sie Ihre möglichen Ersparnisse simulieren: