Die betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, in Ihrem Unternehmen Lohn-Nebenkosten zu sparen, indem Sie
Bei der Entgeltumwandlung sind die Beiträge zur Pensionskasse – bei einem Beitrag bis max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (West) - sozialabgabenfrei. Finanzieren Sie als Arbeitgeber die Beiträge „on-top“ des Gehaltes, so sind die Beiträge (im Rahmen der 4%-Grenze - incl. einer evtl. Entgeltumwandlung) ebenfalls sozialabgabenfrei! So erzielen Sie und Ihr Mitarbeiter eine ansehnliche Sozialabgaben-Ersparnis – vorausgesetzt das Gehalt Ihres Arbeitnehmers liegt innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Sozialversicherung.
Mit diesem Rechentool können Sie Ihre möglichen Ersparnisse simulieren: