Die Pensionskassenversicherung - eine attraktive Zusatzversorgung mit vielen Vorteilen!

Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber können Sie Ihren Entgeltumwandlungsanspruch ganz unkompliziert durch die Einrichtung einer Pensionskassenversorgung umsetzen. Und das Gute daran: Sie sparen bei der Einkommensteuer und den Sozialabgaben und verfügen über eine attraktive Zusatzversorgung!

Erhalten Sie vermögenswirksame Leistungen? Dann verwenden Sie diese doch einfach für Ihre betriebliche Altersversorgung. So können Sie oftmals das Doppelte als bei einer herkömmlichen VL-Anlage anlegen.

Die wichtigsten Vorteile für den Arbeitnehmer im Überblick

  • Steuerersparnisse: bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) zuzüglich eines Festbetrags von 1.800 Euro können steuerfrei gezahlt werden (in 2011 sind das 370 Euro monatlich)
  • Einsparungen von Sozialabgaben (bei einem Beitrag bis maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West)
  • Doppelte Anlagebeträge bei Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen möglich
  • Versteuerung der Versorgungsleistungen erst im Rentenalter zu einem in der Regel geringeren Steuersatz
  • Flexibilität in der Beitragszahlung (laufende Beiträge, Zuzahlungsmöglichkeit und Beitragsdynamik)
  • variabler Rentenbeginn und Kapitalwahlrecht
  • Möglichkeit der Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsabsicherung
  • einfache Mitnahme des Anspruchs nach Ausscheiden aus dem Unternehmen (Fortsetzung durch den neuen Arbeitgeber oder private Weiterführung gegen eigene Beiträge oder beitragsfreie Fortsetzung)