Ergreifen Sie als Arbeitgeber die Initiative

Mit der Änderung des Betriebsrentengesetzes im Jahr 2002 räumte der Gesetzgeber Ihrem Mitarbeiter einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung ein. Ihr Mitarbeiter hat einen gesetzlichen Anspruch einen Teil seines Gehaltes – maximal jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West – in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.

So können Sie den Umwandlungsanspruch Ihres Mitarbeiters ganz einfach umsetzen:

Sie bieten Ihren Mitarbeitern sofort eine Pensionskasse an. In diesem Fall muss Ihr Mitarbeiter, sofern er eine betriebliche Altersversorgung abschließen möchte, die Absicherung über die von Ihnen ausgewählte Pensionskasse, z.B. über die Pro bAV Pensionskasse AG, durchführen.

Vielfach wurde der Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung auch Gegenstand von Tarifverträgen, da die Entscheidung über die Umwandlung von Tarifgehältern bei den Tarifvertragsparteien liegt.

Vorteile für Arbeitgeber

So einfach können Sie mit der Pensionskasse Lohn-Nebenkosten sparen!

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