Nachfolgend haben wir Ihnen Formulare und ergänzende Informationen zu Themen zusammengestellt, die häufig während der Vertragslaufzeit auftreten können:
Das Ausscheiden von Mitarbeitern hat auch Konsequenzen für die Pensionskassenversicherung. Häufig wird die Versicherung auf die versicherte Person übertragen:
Weitere Informationen zur Behandlung im Ausscheidefall können Sie hier nachlesen.
Unter Berücksichtigung des Höchstbeitrages für eine Pensionskassenversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG kann der Kunde max. zweimal pro Kalenderjahr eine Zuzahlung in den Vertrag einbringen. Weitere Einzelheiten können Sie auch Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.
Über das Lastschriftverfahren können unsere Kunden auf unkomplizierte Weise die Beitragszahlung vornehmen. Für die Erteilung einer Einzugsermächtigung steht folgendes Formular zur Verfügung.
Weitere Einzelheiten rund um das Thema Beitragszahlung können Sie hier nachlesen.
Die Behandlung der Pensionskassenversicherung bei Krankheit ohne Lohnfortzahlung oder während der Elternzeit führt regelmäßig zu Nachfragen. Die wichtigsten Informationen haben wir in den folgenden Merkblättern für Sie zusammengestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Versicherungsfachmann vor Ort.