• Einsparungen bei den Sozialabgaben
  • die Beiträge sind Betriebsausgaben
  • minimaler Verwaltungsaufwand
  • keine Bilanzierung erforderlich
  • keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein
  • einfacher Weg zur Erfüllung des gesetzlichen Entgeltumwandlungsanspruchs des Arbeitnehmers
  • die Pensionskasse regelt kostenlos die gesamte Verwaltung
  • einfache Übertragungsmöglichkeit auf den Arbeitnehmer nach Ausscheiden ohne weitere Verpflichtungen für Sie

Unsere Tipps für Arbeitgeber :

  • Auch für (Gesellschafter-) Geschäftsführer einer GmbH und Vorstände einer Aktiengesellschaft kann eine staatlich geförderte Pensionskassenversorgung aufgebaut werden.
  • Ebenso können Arbeitnehmer-Ehegatten und geringfügig Beschäftigte von der staatlich geförderten Pensionskassenversorgung profitieren.

Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Versicherungsfachmann vor Ort.

Vorteile für Arbeitgeber

So einfach können Sie mit der Pensionskasse Lohn-Nebenkosten sparen!

Vorteilsrechner

Unser Vorteilsrechner für Arbeitgeber