Bei der Pensionskassenversicherung sind Sie als Arbeitgeber unser Vertragspartner, d.h. Versicherungsnehmer und Beitragszahler.
Ihr Arbeitnehmer ist versicherte Person und auf die Leistungen aus der Pensionskassenversicherung begünstigt. Werden die Beiträge im Wege der Entgeltumwandlung durch Ihren Arbeitnehmer finanziert, so erfolgt die Abrechnung der Beitragszahlung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer über die entsprechende Gehaltsabrechnung. Eine direkte Beitragszahlung durch Ihren Arbeitnehmer an uns ist bei der Entgeltumwandlung nicht möglich, da dann die steuerlichen Vorteile vom Gesetzgeber nicht eingeräumt werden können.
Für die Abwicklung der Beitragszahlung zwischen Ihnen und uns empfehlen wir das kostengünstige und verwaltungsarme Lastschriftverfahren.
Im folgenden finden Sie noch einige wichtige und nützliche Informationen zur Beitragszahlung.
Darüberhinaus finden Sie unten direkte Ansprechpartner in unserer Hauptverwaltung, die Ihnen bei Fragen zur Beitragszahlung gerne behilflich sind.